Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (Stand 17.10.2022) werden von der
orgeldinger media group GmbH, Hafenmarkt 1-3, 73728 Esslingen, Telefon 0711/3277759-0, Telefax 0711/3277759-50, E-Mail redaktion@orgeldinger-media-group.de – nachfolgend „omg“ – bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen zugrunde gelegt, so-weit im Einzelfall keine abweichenden Regelungen vereinbart sind:
- Vertrag, Abschluss und Laufzeit
1.1. Die Annahme des Vertrages kann auch konkludent erfolgen, etwa im Falle von der omg durch den Beginn der Ausführungen oder durch den Kunden beispielsweise durch eine Anzahlung, sofern die jeweils andere Seite nicht unverzüglich widerspricht
1.2. Der Vertrag beginnt bei Abschluss. Bei projektbezogenen Verträgen endet der Vertrag mit dessen Abschluss wie beispielsweise der Durchführung einer Veranstaltung oder der Ablieferung eines Produktes wie etwa eines Videos; das Recht der ordentlichen Kündi-gung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Dauerschuldverhältnissen etwa im Fall der Beratung hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen, nicht jedoch vor einer gegebenen-falls vereinbarter Mindestlaufzeit. In jedem Fall bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung unberührt. Das Ende des Vertra-ges berührt etwaige Vergütungsansprüche von der omg für nachvertragliche genutzte Leistungen oder Rechte nicht. - Vertragsinhalt
2.1. Bei den Vertragsinhalten ist zu differenzieren zwischen der Erstellung eines Konzepts, der Erbringung organisatorischer Leistungen, der Erstellung von Werken (Texte Audio, Video, Fotos und Grafiken) oder der technischen Ab-wicklung wie etwa der Produktion. Bei Leistungen, die Kreativität und Organisationsgeschick erfordern, ist die omg an Einzelweisungen des Kunden nicht gebunden wie etwa konkrete
Formulierungen in Texten oder einzelne Schritte bei der Realisierung von Events.
2.2. Der omg steht eine Abänderungsbefugnis von Detailplanungen zu, um das in einem zu reali-sierenden Konzept übergeordnet beschriebene Ziel zu erreichen. Dies betrifft beispielsweise Entscheidungen über den Ersatz im Falle der Verhinderung eines Mitwirkenden. Der Kunde ist über Abweichungen zu informieren und soll, so es die Zeit im Hinblick auf die Frist der zu erbringenden Leistung erlaubt, bei Entschei-dungen, die das Konzept prägen, über Alternativen entscheiden können.
2.3. Die omg ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug oder sich plötzlich herausstellenden Hindernis-sen die geeignete Maßnahme zu ergreifen wie etwa die Abänderung von Details eines Kon-zepts, das Weglassen beziehungsweise die zu-sätzliche Erbringung von Leistungen, um den Zweck des Vertrages so gut als möglich zu erreichen. - Vollmacht durch Kunden
3.1. Soweit für die Erbringung der Leistung von der omg Verträge mit Dritten abgeschlossen wer-den wie etwa solche mit Vermietern von Locations, Catering, Veranstaltungstechnik, Büh-nenbau, ist die omg berechtigt, diese Verträge unmittelbar im Namen des Kunden abzuschlie-ßen. Der Kunde erteilt der omg hierzu Vertre-tungsvollmacht, die während der Laufzeit des Vertrages nicht widerrufbar ist. - Vergütung
4.1. Vergütungen sind zahlbar innerhalb von 14 Ta-gen nach Zugang der Rechnung. Skonto wird nicht gewährt. Die omg ist berechtigt, im Falle des Verzuges Schadenersatz etwa für entstan-denen Aufwand neben den gesetzlichen Ver-zugszinsen zu berechnen.
Die omg ist berechtigt Vorschüsse abzurechnen und zwar 40 Prozent der kalkulierten Auftrags-summe bei Vertragsabschluss, 40 Prozent eine Woche vor dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (Event, Ablieferung) sowie die restli-chen 20 Prozent nach Erbringung der Leistung in der Schlussrechnung, die auch etwa angefallene Mehr- oder Minderaufwendungen berück-sichtigt. Abweichend können besonders hohe Fremdkosten wie etwa Künstlergagen zum Zeitpunkt der Fälligkeit gegenüber Dritten vom Kunden auch vor den vorbezeichneten Zeit-punkten mit einer Abschlagsrechnung angefor-dert werden.
4.2. Ist ein Budget (Rahmen) veranschlagt, ist dies eine unverbindliche Zielgröße. Für den Fall, dass eine vorzeitige Ausschöpfung des Budgets absehbar wird, wird die omg den Kunden infor-mieren. Der Kunde hat der omg, wenn sie das Budget verwaltet, den benötigten Mehrbetrag unverzüglich zur Verfügung zu stellen, soweit die Budgetplanung um nicht mehr als 20 Pro-zent überschritten wird. Darüber hinaus hat der Kunde den Betrag zur Verfügung zu stel-len, wenn er der weiteren Leistungserbringung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt.
4.3. Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung zum Vertrag nicht enthalten sind, die aber für die Erreichung des Vertragsziels erforderlich sind, wird die omg erst nach vorheriger Ab-stimmung mit dem Kunden ausführen oder ausführen lassen, wenn die einzelne Leistung einen Kostenbetrag von zehn Prozent des Budgets überschreitet. Ist die Erbringung der Leistung für die Verwirklichung des Vertrages erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden nicht möglich, darf die omg die Leistungen erbringen, soweit der Kostenrah-men um nicht mehr als 20 Prozent überschrit-ten wird; der Kunde ist nachträglich unverzüglich zu informieren.
4.4. Alle Aufwendungen und Auslagen, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von der omg zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
4.5. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas werden für die Economy Class abgerechnet, Interconti-nental-Flüge nach Business Class. Bahnreisen der ersten Klasse werden erstattet. Fahrten
mit dem PKW werden mit 0,50 € je Kilometer vergütet. Reisezeiten werden als Tätigkeiten der Leistungserbringung vergütet.
4.6. Für kreative Drittleistungen nach dem Künst-lersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu ent-richtende Abgaben werden dem Kunden in ab-zuführender Höhe belastet. Anfallende Vergü-tungen von Verwertungsgesellschaften etwa für die Durchführung von Veranstaltungen oder die öffentliche Zugänglichmachung von Inhal-ten werden dem Kunden berechnet, gegebe-nenfalls anteilig. Bei der Durchführung von Events werden Aufwendungen für Versorgung (Wasser, Abfall, Strom, Reinigung) sowie Aufwendungen für angemessene Versicherungen für Haftpflicht, Veranstaltungsausfall, Versiche-rung von Elektronik und Equipment dem Kun-den berechnet, soweit er dies nicht selbst bei-steuert.
4.7. Wird eine Veranstaltung vom Kunden nach dem Abschluss des Vertrages mit uns storniert, werden die bis zum Eingang der Stornierung angefallenen Leistungen in Rechnung und die extern entstandenen Kosten gestellt. Dazu zählen insbesondere etwaige Ausfallhonorare von Dienstleistern, z.B. Location-Miete, Kameraleute, Maske, Catering oder Equipment-Miete. Der Kunde erhält eine Abrechnung mit den branchenüblichen Belegen. - Rechte Dritter
5.1. Der Kunde informiert die omg umfassend über alle relevanten Sachverhalte und bekannten rechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung. Dies gilt zum Bei-spiel für den Fall, dass die omg Medieninhalte wie Pressemitteilungen, Videos oder Podcasts erstellt, die äußerungsrechtlich von Belang sind.
5.2. Jede Seite gewährleistet, dass für die Erstel-lung von Inhalten relevante Rechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Per-sönlichkeitsrechte und vergleichbare Kategorien) Dritter gewahrt sind.
5.3. Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu wahren. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass bei zur Verfügung gestellten Fotos oder audiovisuellem Material die Rechte der Abgebildeten gewahrt sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmer und die Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes; es liegt im alleini-gen Verantwortungsbereich des Kunden, dass er im Falle des Ausscheidens eines Arbeitneh-mers den Wegfall der Zulässigkeit, diese wei-terhin in dem Material zu belassen, prüft und beachtet.
Werden von der omg Darsteller bei der Produk-tion eingebunden, hat die omg die Einwilligung zu der vertraglich zugrunde gelegten Nutzung zu gewährleisten, nicht jedoch darüber hinaus für den Fall einer vom Kunden veranlassten weiteren Nutzung zum späteren Zeitpunkt.
5.4. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Einräumung von Rechten jeweils für einzelne Nut-zungen erfolgt. Eine Nutzung darüber hinaus ist weder von der omg noch von Dritten lizen-ziert. Dies betrifft beispielweise Musikrechte in audiovisuellen Produktionen für journalistische Zwecke, sofern sie im Rahmen einer Unterneh-menskommunikation werblich eingesetzt wer-den. Der Kunde trägt die Verantwortung, für erweiterte Nutzungen die Rechte Dritter und der omg vor dem Einsatz zu erwerben.
5.5. Der Kunde klärt die Musikrechte (Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, insbesondere Filmherstellungsrechte), wenn er eine be-stimmte Musik für eine Produktion wünscht. Die Klärung umfasst alle vertragsgegenständlichen Nutzungshandlungen. Der Kunde stellt in diesem Fall der omg alle notwendigen Informa-tionen über die Rechte zur Verfügung, damit die omg bei der Verbreitung des Materials die notwendigen Meta-Daten zum Beispiel an Sen-deunternehmen weiterreichen kann, die diese zur Erfüllung ihrer Auskunftsverpflichtung ge-genüber den Urheberrechtsverwertungsgesell-schaften benötigen.
5.6. Der Kunde gewährleistet, dass er für alle Marken und sonstige Schutzzeichen, die auf seine Veranlassung in seine Produktion eingebunden oder öffentlich sichtbar (auf Veranstaltungen oder online) gemacht werden, die notwendigen Rechte hat.
5.7. Die omg schuldet keine Rechtsberatung. Bei sich offenkundig aufdrängenden Zweifeln ist sie berechtigt, eine rechtliche Einschätzung auf Kosten des Kunden einzuholen.
5.8. Im Falle einer Inanspruchnahme Dritter stellt jede Seite die jeweils andere von Forderungen Dritter einschließlich Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei. Dies betrifft etwa den Fall, dass für eine Videoproduktion sowohl der Kunde als auch die omg Materialien beisteuern. - Vertraulichkeit
6.1. Die omg behandelt die ihr im Rahmen der Ver-tragsabwicklung anvertrauten Informationen vertraulich und wird sie nur etwa durch Abgabe einer Erklärung namens des Kunden offenbaren, wenn dies zwischen den Parteien abge-stimmt ist.
6.2. Beide Seiten wahren über den Inhalt des Ver-trages, insbesondere die finanziellen Konditionen Stillschweigen.
6.3. Die omg ist berechtigt, vertrauliche Informatio-nen dem Kunden oder Dritten, die bei der Er-füllung des Vertrages beteiligt sind, per E-Mail zu senden. Auf Wunsch des Kunden stellt die omg für die Zwecke der Kommunikation beider Parteien den Zugang zu einer Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationsplattform zur Verfügung. - Schutzrechte an Leistungen der omg
7.1. Von der omg entwickelte Konzepte, Ideen und Drehbücher sind nur mit Erlaubnis der omg zu realisieren oder in sonstiger Weise zu nutzen. Genutzte, derart bezeichnete Schutzgegen-stände dürfen nach Ablauf des Vertrages oder für andere Projekte, Inhalte wie Texte, Po-dcasts oder audiovisuelle Inhalte oder für andere Produkte oder Dienstleistungen nur mit der Einwilligung der omg genutzt werden.
7.2. Die inhaltlichen Arbeitsergebnisse der omg wie Texte, Fotos, Grafiken, Audio und audiovisuelle Produktionen sind geschützt, es gelten Urheber- und Leistungsschutzrechte. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass der Schutz auch ohne Nachweis des Vorliegens eines Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nachzuwei-sen ist. 7.3. Die fertigen Produkte (Texte, Grafiken, Audio, Video) der omg können nachvertraglich ge-nutzt werden, sofern nicht Abweichendes im Einzelfall vereinbart ist. Bearbeitungen (Kürzungen, Umgestaltungen, Verwendung einzel-ner Teile oder Passagen) bedürfen der vorherigen Erlaubnis von der omg. Der Kunde ist (vgl.
5.4) darüber informiert, dass Rechte Dritter in diesen Produkten abweichend geregelt sein können; für Art und Umfang der Nutzung, die zeitliche Dauer der Nutzung und den konkreten Zweck des Einsatzes sind die jeweiligen Ver-einbarungen mit den Dritten maßgeblich. Das bedeutet, dass für eine Nutzung des Materials nicht nur die Zustimmung der omg für die ei-genen Rechte erforderlich ist, sondern die Zustimmung aller Inhaber an Rechten in dem Ma-terial ebenso einzuholen ist. - Unterlagen und Material des Kunden
8.1. Gegenstände des Kunden (Infomaterial, Roll-Ups, Technik, et cetera) werden auf Gefahr des Kunden transportiert oder versandt. Sofern vom Kunden nicht besonders veranlasst, or-gansiert die omg den Versand nach eigenem Ermessen ohne besondere Verpackung. Gegen-stände des Kunden, die zur Leistungserbrin-gung erforderlich sind, werden von ihm recht-zeitig auf seine Kosten angeliefert. Die Rücklie-ferung von Gegenständen erfolgt durch den Kunden oder auf seine Rechnung vom Einsatzort. Etwaige Ansprüche der omg gegen Trans-portunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
8.2. Im Übrigen bewahrt die omg überlassene Ge-genstände und Unterlagen für die Dauer von sechs Monaten auf und ist im Übrigen berech-tigt, nicht herausverlangte Unterlagen zu ver-nichten. Von Originalvorlagen und Daten er-stellt der Kunde vor Anlieferung Sicherheitsko-pien.
8.3. Die omg stellt dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb von drei Monaten nach Projekt-ende Audio- und Videomaterial zur Verfügung, das nicht in fertigen Produktionen verwendet wurde (Footage). Die omg ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solches Material nach freiem Ermessen ganz oder zum Teil zu archivieren. Mit dieser Befugnis werden der omg keine Nutzungsrechte eingeräumt, die omg ist lediglich im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Vor-schriften zur späteren Nutzung in der Lage. - Haftung
9.1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der omg verursacht werden, haftet diese nur für Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, unab-dingbare gesetzliche Regelungen sehen eine erweiterte Haftung vor.
9.2. Die omg haftet nicht für Schäden, die durch Besucher von Veranstaltungen und Events ver-ursacht werden.
9.3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverlet-zung haftet die omg nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche gegen die omg ist ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist die omg nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen oder eine Veranstaltung durchzuführen.
9.4. Soweit die omg in Erfüllung dieses Vertrages mit dem Kunden oder ausgewählten Dritten Verträge abschließt, ist sie nicht verpflichtet, die Durchführung selbst zu überwachen. Diese Dritten sind im Verhältnis der omg zum Kun-den nicht Erfüllungsgehilfen der omg. - Salvatorische Klausel
10.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam verweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entspricht.
10.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
10.3. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Verweisnor-men auf ausländisches Recht. 10.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig-keiten, die mit diesem Vertrag und seiner Ab-wicklung im Zusammenhang stehen, ist – so-weit zulässig – der Sitz der omg.
gez. Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory
Püttlingen – 17. Oktober 2022